Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten als unabhängige Organe der Rechtspflege natürliche und juristische Personen in rechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich wie vor Gericht.
Zugang nur über ein Studium, eine Ausbildungsalternative gibt es nicht. Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife; das Studium der Rechtswissenschaft ist an vielen Universitäten zulassungsbeschränkt. Auf das Studium mit einer Regelstudienzeit von rund viereinhalb Jahren folgt die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen), danach das zweijährige Rechtsreferendariat und die Zweite juristische Staatsprüfung. Erst damit ist man Volljurist. Die Berufsbezeichnung darf führen, wer anschließend von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen wird; der Beruf ist über die Bundesrechtsanwaltsordnung reglementiert. Insgesamt sind realistisch sieben bis neun Jahre bis zur Zulassung zu rechnen, da die Studienzeit in der Praxis häufig über der Regelstudienzeit liegt.
Überwiegend Schreibtischarbeit in einer Kanzlei, ein großer Teil des Tages am Bildschirm und in Akten. Dazwischen Mandantengespräche, Telefonate und Termine bei Gericht oder Behörden. Gearbeitet wird meist allein am eigenen Mandat, unterstützt von Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Arbeitszeit liegt im Kern in Bürozeiten, wird aber durch gesetzliche Fristen und Gerichtstermine fremdbestimmt; Abend- und Wochenendarbeit kommt vor, wenn Fristen laufen. Die Spanne reicht von der Einzelkanzlei bis zur international tätigen Großkanzlei und prägt Takt und Arbeitsbelastung deutlich.
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