Architekt/in
Plant und gestaltet Gebäude und andere Bauwerke von der ersten Idee bis zur Umsetzung. Entwickelt Entwürfe und Planungsunterlagen, koordiniert Projektbeteiligte und berücksichtigt Gestaltung, Funktion, Kosten sowie technische und rechtliche Anforderungen.
Die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ ist gesetzlich geschützt (Architektengesetze der Länder). Führen darf sie nur, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Dafür braucht es ein Architekturstudium mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit – in der Praxis meist Bachelor und Master, zusammen etwa fünf Jahre – und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis; je nach Bundesland kommen Fortbildungen in dieser Zeit hinzu. Studienvoraussetzung ist Abitur oder Fachhochschulreife; viele Hochschulen haben einen NC, manche verlangen Mappe, Eignungsprüfung oder Vorpraktikum. Wer das Studium abgeschlossen hat, aber noch nicht eingetragen ist, arbeitet bereits im Büro, darf sich aber noch nicht Architekt/in nennen. Bauanträge unterschreiben (Bauvorlageberechtigung) setzt die Eintragung voraus. Innen-, Landschafts- und Stadtplanung sind eigene, ebenfalls geschützte Fachrichtungen.
Überwiegend im Büro am Rechner und in Besprechungen, dazu regelmäßig auf Baustellen und bei Behörden. Meist kleine bis mittlere Büros, oft selbstständig. Abgabetermine für Bauanträge und Wettbewerbe führen regelmäßig zu Überstunden, auch am Abend und Wochenende. Viel Abstimmung mit Bauherren, Fachplanern, Bauamt und ausführenden Firmen.
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