Justizfachangestellte/r
Justizfachangestellte erledigen Büro- und Verwaltungstätigkeiten.
Justizfachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und findet bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und in der Berufsschule statt. Seit August 2025 gilt eine neu gefasste Ausbildungsordnung mit gestreckter Abschlussprüfung: Teil 1 liegt im vierten Ausbildungshalbjahr, Teil 2 am Ende der Ausbildung. Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben; welchen Abschluss sie erwartet, legt die einstellende Justizverwaltung fest.
Gearbeitet wird in der Geschäftsstelle eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft, überwiegend am Bildschirm und mit Akten, zeitweise im Sitzungssaal. Man arbeitet im Team und nach festen Vorgaben den Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern zu; was wie zu erledigen ist, steht in Gesetzen und Dienstvorschriften. Die Arbeitszeiten sind die des öffentlichen Dienstes und gut planbar. Am Telefon und am Schalter hat man mit Menschen zu tun, für die ein Verfahren oft eine Belastung ist.
Karrieregraph
Wohin führt dieser Beruf?
Echte Wege aus geteilten Karrieren: aus welchen Berufen Menschen hierher kamen und wohin sie danach gingen, im Berufsfeld und darüber hinaus. Ein Weg erscheint erst ab fünf Personen, nie einzeln.
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